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Psychosoziale Beratung und Behandlung

Informations- und problemorientierte Beratung

Die Beratung ist die erste Anlaufstelle, sollten Sie noch keine gezielten Anliegen haben. In einem vertrauensvollen Prozess wird gemeinsam erörtert, wo mögliche Themenbereiche liegen und wie diesen am besten begegnet werden kann. Neben der umfassenden Aufklärung über Sucht und Konsummittel bietet die Beratung auch Unterstützung bei Problemen, die im Zusammenhang mit dem Konsum entstanden sind. Sollten die Probleme spezifische Hilfe bedingen, zieht die Beratung unsere weiteren Fachdienste und Angebote hinzu oder vermittelt in geeignete Maßnahmen. In Notfällen leistet sie auch Krisenintervention.


Die Beratung ist kostenlos, anonym und steht sowohl konsumierenden Menschen als auch deren Angehörigen zur Verfügung.

Angebote zur Beratung weisen wir in unseren Standorten in Offenbach und Dietzenbach vor.


Unser Beratungsangebot beinhaltet auch die Mitarbeit in den Beratungszentren des Kreises Offenbach. Diese Mitarbeit fokussiert einen regionalen Erstkontakt sowie Clearingprozesse bei Bezug von Bürgergeld (ProArbeit).

Fachberatung Verhaltenssucht

Die Fachberatung Verhaltenssucht vereint unsere Angebote für das Pathologische Glücksspielen und die Mediensucht, die jeweils die Besonderheiten dieser Verhaltenssüchte berücksichtigt.


Fachberatung Pathologisches Glücksspielen

Spielbanken, Sportwetten, Glücksspielautomaten und Lotterien bieten Spannung, Nervenkitzel und Freude am Gewinn. Begeisterung und Hochgefühl können sich jedoch in Enttäuschung und Schuld- und Schamgefühl verwandeln. Gewinn kann zu Verlust und zu massiven finanziellen Problemen werden. Soziale Probleme können die Folge sein. Besonders betroffen sind Menschen, die eine sogenannte Glücksspielsucht entwickelt haben. Diese Menschen sollen durch die Fachberatung Pathologisches Glücksspielen ein Angebot der Unterstützung und Hilfe erhalten. Einzugsgebiet ist neben der Stadt und dem Kreis Offenbach außerdem der westliche Main-Kinzig-Kreis.


Fachberatung Mediensucht

Bisher werden im wissenschaftlichen Diskurs fünf verschiedene Anwendungen diskutiert, die süchtig machen können. Hierzu zählen Videospiele, das online betriebene Pathologische Glücksspielen, Kaufen, Social Media und Pornographie.

Sollten Menschen Probleme im Bereich Mediensucht haben, wird davon ausgegangen, dass sie ein, in der Realität entstandenes (bewusstes oder unbewusstes) Problem nicht lösen können und die Medienanwendung zur stellvertretenden Lösung/Bedürfnisbefriedigung heranziehen. Für diese Problematik möchte die Fachberatung Mediensucht eine Hilfestellung bieten.


Neben einer Beratung für Betroffene und Angehörige bieten beide Fachberatungen Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, Schulungen und Fortbildungen zum Thema und wirken bei Öffentlichkeitsarbeit sowie in entsprechenden Gremien mit.


Sollten Sie ein Anliegen im Bereich Verhaltenssucht haben, welches nicht zwangsläufig mit Glücksspiel oder Medien zu tun hat, wenden Sie sich trotzdem gerne an uns. Wir versuchen Ihnen weiterzuhelfen oder eine geeignete Hilfe zu finden!

Ambulante Rehabilitation Sucht

Die ambulante Entwöhnungsbehandlung verfolgt das Ziel, abhängigen Menschen dabei zu helfen, ein abstinentes Leben führen zu können. Der Abstinenzwunsch ist dabei das entscheidende Moment, in die Therapie aufgenommen werden zu können. Die Behandlung fokussiert vor allem die seelischen und sozialen Dynamiken, die eine Suchterkrankung begleiten und möchte zu mehr Selbstkontrolle und Stabilität führen. Im Gegensatz zur stationären Entwöhnungsbehandlung verbleiben Menschen während der Behandlungszeit in ihrem gewohnten Lebensumfeld und können weiterhin Verpflichtungen übernehmen, am Familienleben teilhaben und Studium, Ausbildung, Arbeit, etc. weiterverfolgen. Vorteile daraus sind, dass Geschehnisse aus den alltäglichen Lebensbezügen unmittelbar im therapeutischen Prozess aufgegriffen und Veränderungsschritte direkt angewandt werden können. Neben dem getroffenen Abstinenzwunsch ist es für den Erfolg der ambulanten Reha erforderlich, die nötige Stabilität für eine längerfristige Abstinenz vorzuweisen.


Die ambulante Rehabilitation Sucht wird von Psychologischen Psychoterapeut*innen und von speziell ausgebildeten Suchttherapeut*innen durchgeführt. Sie beläuft sich auf wöchentliche Gruppengespräche und zweiwöchige Einzelgespräche. Gegebenenfalls können Angehörige und Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen werden. Die reguläre Behandlungszeit liegt bei 6 Monaten, wobei 2-mal verlängert werden kann. Die Antragsstellung erfolgt i.d.R. über unsere Beratungsstelle.


Eine ambulante Entwöhnungsbehandlung kann auch in Form einer Kombitherapie erfolgen, bei welcher neben der ambulanten Behandlung eine, im Vorfeld stattfindende, stationäre oder teilstationäre Entwöhnung, mit verkürzter Zeit, beantragt wird. Auch kann die ambulante Suchttherapie im Anschluss an eine reguläre Langzeittherapie absolviert werden, indem sie von Seiten der Klinik beantragt wird.

Reha-Nachsorge

Eine Reha-Nachsorge hat immer das Ziel, den durch die Behandlung eingetretenen Behandlungserfolg zu sichern. Die erworbenen Strategien und Verhaltensänderungen sollen in den Alltag integriert werden, um eine langfristige Abstinenz und Arbeitsplatzsicherung zu garantieren.

Zur Unterstützung und Absicherung der Rehabilitationsfortschritte bieten wir in unserer Einrichtung die Reha-Nachsorge an. In angeleiteten Gruppengesprächen werden alltagsorientierte Herausforderungen und Probleme im Lebensvollzug identifiziert und die Gruppenteilnehmer*innen dann dabei unterstützt, diese mit den neu erworbenen Fähigkeiten und Stärken zu lösen. Die Gruppen treffen sich wöchentlich, für eine Dauer von 6 Monaten. Geleitet werden die Gruppen von Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen.

Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Das beschäftigungsorientiertes Fallmanagement ist ein Angebot für Menschen, die sich im Beratungs- und Vermittlungsprozess des Jobcenters MainArbeit befinden. Empfänger*innen von Bürgergeld können auf Wunsch in verschiedenen Lebensbereichen und -themen Unterstützung erhalten. Unsere Kolleg*innen helfen bei gesundheitlichen oder familiären Problemen, Einsamkeit, Ängsten und Überforderung, bei einer Suchterkrankung oder weiteren psychischen Erkrankungen sowie bei Schulden, finanziellen Sorgen und Wohnungslosigkeit. Weiterhin stehen unsere Fachkolleg*innen bei eingeschränkter Erwerbstätigkeit, Haftentlassung, Straffälligkeit und Weiterem unterstützend zur Seite. Oft erschweren oder verhindern schwierige Lebenssituationen, persönliche Herausforderungen und Probleme einen (erneuten) Einstieg in das Berufsleben. Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement möchte dabei helfen, diese Schwierigkeiten und Herausforderungen zu überwinden, um wieder in eine Erwerbstätigkeit zurückzufinden. Gemeinsam werden nach Lösungen und Wegen zur Umsetzung gesucht sowie die notwendigen Schritte vollzogen und anschließend beurteilt. Die Beratung im Fallmanagement ist freiwillig und kommt somit nur auf Ihren Wunsch hin zustande. Sollten Sie Interesse an unserem Angebot haben, sprechen Sie Ihre*n persönliche*n Ansprechpartner*in der MainArbeit an oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Zertifikat AZAV

Vorstellung Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Betriebliche Suchtarbeit / Gesundheitsmanagement und Suchtprävention im Betrieb

Sucht belastet nicht nur Betroffene und ihr nahes soziales Umfeld, sondern auch das Unternehmen, in welchem Betroffene arbeiten.


Unser Angebot der Betrieblichen Gesundheitsförderung möchte Unternehmen und Betriebe dabei unterstützen, mit dem Thema Suchterkrankung im Betrieb professionell umzugehen. Ziele sind, einem riskanten Konsum von Suchtmitteln oder dem riskanten Ausüben von suchtgefährdenden Verhaltensweisen sowie der Entwicklung von Suchtverhalten durch frühzeitige Interventionen vorzubeugen, suchtgefährdete Mitarbeiter*innen Hilfe anzubieten und sie in ihrem eigenverantwortlichen Handeln zu unterstützen, einen Arbeitsplatzverlust möglichst zu vermeiden. Dies soll erreicht werden, indem die Betroffenen motiviert werden, Beratung und/oder Behandlung aufzusuchen, Vorgesetzte darin unterstützt werden, bei Auffälligkeiten von Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz sachgerecht reagieren zu können und die Entwicklung von Verfahren unterstützt werden, die die Gleichbehandlung der Beschäftigten wahren und für alle Mitarbeiter*innen nachvollziehbar sind.


Hierfür bietet die Betriebliche Gesundheitsförderung die Qualifizierung von Personalverantwortlichen, das Erstellen von Handlungsanleitungen mit gestuften Gesprächsfolgen sowie interne und/oder externe Beratungsangebote. Suchtprävention im Betrieb bezieht sich nicht nur auf betroffene Mitarbeiter*innen, sondern auf die gesamte Belegschaft im Sinne der frühzeitigen Prävention und Intervention. Durch die Interventionen bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz wird den Beschäftigten eine Perspektive aufgezeigt, wie sie mit betrieblicher Unterstützung eine Lösung ihrer Suchtprobleme in Angriff nehmen können.

Die betriebliche Suchtarbeit beinhaltet 4 Schulungsmodule, die flexibel zusammengestellt werden können:

  • Modul 1: Basisschulung, Aufklärung, Früherkennung, betriebliche Präventionsmaßnahmen

    • Spezifische Informationen über Suchtstoffe und suchtartige Verhaltensweisen, deren Wirkungsweise und Erkennungsmerkmale, Zahlen und Fakten
    • Allgemeine Informationen zur Entstehung von Sucht, Erscheinungsformen und Verlauf von Suchterkrankungen sowie zu Diagnosekriterien
    • Hilfesystem, Angebote, Behandlungsmodelle, Netzwerkstrukturen der Suchthilfe
    • Entwicklung präventiver Maßnahmen im Betrieb
    • Veranstaltungen in der Berufsausbildung (spezielle Präventionsarbeit und spezielle Drogenprävention für Auszubildende)
    • Workshops und Vorträge
  • Modul 2: Betriebsvereinbarung Sucht, Entwicklung / Weiterentwicklung

    Die Betriebsvereinbarung legt das konkrete betriebliche Modell des Präventionsprogramms fest und schafft einen eindeutigen rechtlichen Rahmen. Sie erzeugt Sicherheit für das Handeln der Personalverantwortlichen und macht allen Beschäftigten transparent, wie sich die Unternehmensführung zu diesem Thema verhält.


    Regelungsbereiche der Betriebsvereinbarung sind:

    • Geltungsbereich
    • Zielsetzungen
    • Gebrauch von Suchtmitteln im Unternehmen
    • Informationen für Beschäftigte und Schulungen für Funktionsträger*innen
    • Aufgaben, Rechte und Pflichten der internen haupt- oder nebenamtlich tätigen Ansprechpersonen für Suchtfragen
    • Ansprache von Suchtgefährdeten und Suchtkranken, Stufenplan
    • Rückkehrgespräche mit Betroffenen
    • Vorgehensweise in erneuten Krisensituationen
    • Vertraulichkeit und Tilgung der personenbezogenen Daten
    • Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung
  • Modul 3: Kommunikation und Umgang mit auffälligen Mitarbeiter*innen im Betrieb

    Schulungen für Führungskräfte und Personalverantwortliche


    Schulungsinhalte:

    • Vorgehensweise von Vorgesetzten bei problematischen Verhalten von Mitarbeiter*innen, Handlungsspielräume (Möglichkeiten und Grenzen im Arbeitskontext)
    • Kommunikationshemmung/Kommunikationsförderung
    • Der innerbetriebliche natürliche Gegensteuerungsreflex
    • Krisenintervention und Konfliktmanagement
    • Einführung in die Motivierende Gesprächsführung (Theorie und Übungen mit konkreten Beispielen)
  • Modul 4: Kooperationsvereinbarung zur Bereitstellung von Hilfemaßnahmen für Betriebsangehörige

    Beratung zu individuellen Hilfemaßnahmen:


    Beschäftigte, die aufgrund ihres riskanten Suchtmittelgebrauchs, ihrer riskanten Verhaltensweise oder ihrer Abhängigkeitserkrankung im Unternehmen auffallen, können individuell beraten und begleitet werden.

    Führungskräfte bzw. Vorgesetzte können sich in Bezug auf die weitere Vorgehensweise im Umgang mit auffälligen Beschäftigten beraten lassen.


    Im Einzelnen beinhaltet dies:

    1. Sondierung der Situation, Klärung der Haltungen und Erwartung
    2. Informationen zum Suchthilfesystem, zum Krankheitsverständnis und konkrete Hilfsangebote
    3. Moderation von Konfliktsituationen
    4. Aktivierung von Einstellungsveränderungen

    Vermittlung in ambulante, stationäre oder kombinierte Rehabilitationsmaßnahmen

    1. Informationen über geeignete Behandlungsmöglichkeiten
    2. Notwendige psychosoziale Begutachtung im Rahmen eines Antrags zur medizinischen Rehabilitation (Sozialbericht) und Unterstützung bei der Erstellung/Anforderung der notwendigen medizinischen Begutachtungen
    3. Behandlungsvorbereitung (Motivationsklärung, Vorklärung von Behandlungszeiten) - ggf. unter Einbezug von Bezugspersonen
    4. Betreuung der Betroffenen in Fachkliniken bei stationärer Behanldung - inkl. Gespräche vor Ort

    Sicherung der Abstinenz- und Arbeitsfähigkeit

    1. Rückkehrgespräch - Vorbereitung, Durchführung, Ziele und Zielvereinbarungen
    2. Begleitung des Wiedereingliederungsprozesses
    3. Vereinbarungen eines individuellen Krisenplans für die ersten zwei Jahre nach Abschluss der Behandlung
    4. Einzelsitzungen in mehrmonatigem Abstand, in denen bislang erreichte Veränderungen positiv verstärkt, persönliche Risikobereiche auf Belastungsindikatoren überprüft und Bewältigungsstrategien entwickelt werden

Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist für alle Menschen Voraussetzung, die mit Alkohol, berauschenden Medikamenten oder illegalen Substanzen im Straßenverkehr auffällig geworden sind und ihren Führerschein deshalb entzogen bekommen haben. Eine positive MPU Begutachtung ist allerdings nur dann möglich, sollten sich Betroffene selbstkritisch mit ihrer Lebensgeschichte in Verbindung mit ihrem Rauschmittelkonsum und der Verkehrsauffälligkeit auseinandergesetzt haben. Hierbei unterstützt unsere MPU-Vorbereitung.


Wir vermitteln Ihnen notwendiges Fachwissen, bezogen auf das konsumierte Rauschmittel, helfen beim selbstkritischen Erkennen von Zusammenhängen zwischen der eigenen Lebensgeschichte, dem Konsumverlauf und der Fahrauffälligkeit und arbeiten zusammen Ihre Konsumhintergründe auf. Darüber hinaus stärken wir die Entscheidung zu Abstinenz oder zum kontrolliertem Konsum, begleiten dabei und reflektieren gemeinsam darüber und stärken die Entwicklung neuer Ziele und Verhaltensmuster. Wir unterstützen weiterhin bei der Überprüfung, beim Training und bei der Festigung Ihres neuen Verhaltens und neuen Konsumgewohnheiten im Alltag. Bezogen auf die Inhalte und den Ablauf des MPU-Gesprächs, inklusive der zeitlichen Planung für die Erbringung der Abstinenznachweise, bereiten wir sie umfassend vor. Zur Erbringung unserer Leistungen arbeiten wir mit Kooperationspartner*innen, wie den MPU-Stellen, Behörden oder Selbsthilfegruppen zusammen, wobei Ihre Vertraulichkeit jederzeit gewährleistet ist und der Datenschutz gewahrt bleibt.


Die MPU-Vorbereitungsgespräche liegen außerhalb der Kommunalen Daseinsfürsorge, weswegen hierfür Gebühren anfallen. Wir bieten folgende Leistungen an:


  • Kostenfreie Vorabinformationen
  • meist per Telefon
  • Klärungsvorgespräch: 60 €
  • Beratungspaket: 640 €
  • 9 Einzelstunden inkl. Nachgespräch
  • Einzelstunden: 80 €
  • zum Beratungspaket


Sollte eine MPU-Vorbereitung für Sie in Frage kommen, kontaktieren Sie uns gerne, denn wir wollen nicht nur, dass Sie Ihren Führerschein wieder zurückbekommen, sondern ihn auch dauerhaft behalten!


Bei Fragen rund um das Thema MPU können Sie sich direkt an unsere Psychologin (M.Sc.) per Mail wenden:


Christina.Heil@shz-wildhof.de

Schulungen und Fortbildungen

Das Suchthilfezentrum Wildhof bietet für alle Interessierten umfassende Schulungs- und Fortbildungsangebote.


Ziele und Inhalte der Schulungen und Fortbildungen können unter anderem sein:


  • Informationen zu suchterzeugenden Substanzen und suchtartigen Verhaltensweisen sowie zu Prävalenzen
  • Entstehung, Diagnose, Symptome und Wirkungsweisen einer Suchterkrankung
  • Strategien für Betroffene und Angehörige zum Umgang mit Suchterkrankungen
  • Hilfesystem und Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten

HaLT reaktiv

HaLT - Hart am Limit ist ein kommunales Alkoholpräventionsprogramm für Kinder und Jugendliche. Es hat das Ziel, Kinder und Jugendlichen vor einem gesundheitsschädigenden Konsum von Alkohol zu schützen. Das Programm möchte Kinder, Jugendliche, Eltern und Erwachsene hinsichtlich eines risikoarmen Alkoholgebrauchs informieren, beraten und schulen.

Es besteht aus zwei Bausteinen:


  • HaLT-reaktiv und
  • HaLT-proaktiv


HaLT-reaktiv interveniert frühzeitig, sofern Kinder und Jugendliche durch einen übermäßigen Alkoholkonsum auffällig geworden sind - bspw. über eine Kontaktaufnahme nach der Notfallaufnahme im Krankenhaus. Es bietet Sofort-Hilfe für die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern. Ziele hierbei sind die Reflexion der Ursachen für die Alkoholintoxikation, das Entwickeln eines Verständnisses über die Gefahren eines gesundheitsschädigenden Konsums und das Erarbeiten von Strategien eines risikoarmen Alkoholgebrauchs. Darüber hinaus soll im Bedarfsfall unter Einbeziehung des sozialen Umfelds bei der Bewältigung individueller Probleme unterstützt werden.


HaLT-proaktiv findet in unseren Fachstellen für Suchtprävention statt.


Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.halt.de/

Sollten Sie an unseren Angeboten interessiert sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Ob telefonisch, persönlich, per Mail oder Kontaktformular - wir nehmen uns Ihrer Anliegen gerne an!

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