Die Ambulante Rehabilitation Sucht, auch Entwöhnungsbehandlung genannt, möchte Menschen, die von einer Sucht betroffenen sind, dabei helfen, ein langfristig abstinentes Leben zu erreichen. Die Behandlung fokussiert vor allem die seelischen und sozialen Dynamiken, die eine Suchterkrankung begleiten und möchte bei Teilnehmenden zu mehr Selbstkontrolle und Stabilität führen.
Damit eine Rehabilitation erfolgreich verlaufen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Wir gewährleisten Ihnen für Ihren Erfolg:
Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenkassen
Als Träger der Entwöhnungsbehandlung besitzen wir die Anerkennung zur Durchführung der Deutschen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Strukturanforderungen sowie des Datenschutzes. Weitere Informationen zu den Strukturanforderungen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Verbindliche Termine
Sofern eine gültige Kostenzusage vorliegt und Sie die Reha begonnen haben, stehen Ihnen die hierfür vorgesehenen Termine verbindlich zu.
Wir sichern Ihnen deren Einhaltung zu und achten auf spezifische Vertretungsregelungen!
Professionelle Ausbildung der Mitarbeitenden und wissenschaftlich anerkannte Verfahren
In unserer Suchtbehandlung arbeiten professionell ausgebildete Mitarbeiter*innen. Psychologische Psychotherapeut*innen und Suchttherapeut*innen (die Ausbildung hierzu setzt einen akademischen Hintergrund in Sozialer Arbeit oder Psychologie voraus) unterstützen Sie in Ihren Prozessen!
Unsere Kolleg*innen haben Ihre Ausbildung entweder in der
Kognitiven Verhaltenstherapie oder
Integrativen Therapie absolviert.
Sie bringen mit:
Abstinenzfähigkeit
Schon vor Beginn der Rehabilitation müssen Sie von allen suchterzeugenden Substanzen entgiftet sein und suchtartige Verhaltensweisen eingestellt haben! Die Reha unterstützt zur langfristigen Konsumfreiheit, kann aber keine Entgiftung ersetzen. Wir empfehlen eine konsumfreie Zeit von einem Monat vor Rehabeginn.
Während der Behandlung gilt eine Abstinenz von allen Suchtmitteln, auch wenn Sie nur wegen eines spezifischen Mittels / Verhaltens in Behandlung sein sollten!
Kontinuierliche Terminteilnahme
Damit therapeutische Prozesse wirken können, müssen Sie an den Einzel- und Gruppengesprächen kontinuierliche teilnehmen. Wenn die Kontinuität gestört ist, besteht die Gefahr, dass in Ihrem Prozess keine Weiterentwicklung stattfindet.
Sollten Sie eine kontinuierliche Teilnahme nicht gewährleisten, kann die Behandlung u.U. vorzeitig beendet werden.
Motivation zur Auseinandersetzung mit sich selbst
Um in der Entwöhnungsbehandlung die seelischen und sozialen Muster, die mit einer Suchterkrankung verknüpft sind, aufzudecken und zu verändern, muss bei Ihnen die Bereitschaft vorhanden sein, sich mit ihren inneren Anteilen auseinanderzusetzen und über das eigene Erleben und Handeln zu reflektieren.
Unter Umständen kann dieses Auseinandersetzen mit ihren inneren Anteilen und Prozessen herausfordernd sein, sichert Ihnen aber den langfristigen Abstinenzerfolg ab. Im Gegensatz zum Konsum, der lediglich zur Verdrängung verwendet wird, wird sich so mit den Ursachen, mit dem Aushalten von Unangenehmen und der eigentlichen Lösung von Konflikten beschäftigt.
Eine Suchterkrankung wird unsererseits als chronische Erkrankung betrachtet. In chronischen Krankheiten sind bessere und schlechtere Phasen üblich. Ebenso gibt es bei einer Suchterkrankung bessere Phasen, in denen eine Abstinenz leichter aufrechtzuerhalten ist und schlechtere Phasen, in denen Rückfälle vorkommen können.
In der Ambulanten Rehabilitation Sucht arbeiten wir mit Rückfällen! Sofern Rückfälle aufgearbeitet werden, können hierdurch wichtige Konsummuster aufgedeckt und angemessene Erlebens- und Handlungsalternativen sowie Präventionsstrategien gefunden werden.
Die Voraussetzung für das Arbeiten mit Rückfällen ist jedoch, dass diese den Behandler*innen und der Gruppe eröffnet werden. Sollten Rückfälle verschwiegen werden oder zu häufig vorkommen, kann die Ambulante Rehabilitation vorzeitig beendet oder umgewidmet werden.
Weitere Informationen zur Ambulanten Rehabilitation Sucht sowie Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie durch unsere Beratungsstelle:
Bitte beachten Sie, dass eine Kombinationsbehandlung schon bei Antragsstellung ausgewählt werden muss und eine ambulante Weiterbehandlung nach einem stationären Aufenthalt nur von der Klinik und während des Klinikaufenthalts beantragt werden kann!
Eine Reha-Nachsorge hat immer das Ziel, den durch eine Suchtbehandlung eingetretenen Erfolg zu sichern. Die, in der Entwöhnung, erworbenen Strategien und Verhaltensänderungen sollen in den Alltag integriert werden, um eine langfristige Abstinenz und Arbeitsplatzsicherung zu garantieren.
Zur Unterstützung und Absicherung der Rehabilitationsfortschritte bieten wir in unserer Einrichtung die Reha-Nachsorge an.
In angeleiteten Gruppengesprächen werden alltagsorientierte Herausforderungen und Probleme im Lebensvollzug identifiziert und die Gruppenteilnehmer*innen dann dabei unterstützt, diese mit den neu erworbenen Fähigkeiten und Stärken zu lösen. Die Gruppen treffen sich wöchentlich, für eine Dauer von 6 Monaten. Geleitet werden die Gruppen von Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen.
Ein Antrag auf Reha-Nachsorge muss von der stationären Entwöhnungseinrichtung gestellt werden und kann immer nur während des Aufenthalts bei der Rentenversicherung eingereicht werden.