Das Ambulant Betreute Einzelwohnen ist eine intensive Einzelfallhilfe, bei der Empfänger*innen Unterstützung und Hilfeleistungen erhalten, um zu lernen, ihren Alltag selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. Die Unterstützung geschieht zu Hause, im eigenen Wohnraum.
Die Unterstützung findet in Form einer qualifizierten Assistenzleistung statt, die suchtkranken Menschen eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll.
Die gemeinsame Formulierung der Ziele sowie die gemeinsame Entscheidung sind zentral dafür, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden dabei immer von einer festen Bezugsperson erbracht.
Das Ambulant Betreute Einzelwohnen ist freiwillig. Die Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Suchterkrankung sowie eine Leistungsbewilligung, i.d.R. durch den Landeswohlfahrtsverband (LWV Hessen) oder anderweitigen Träger der Sozialhilfe.
Das Ambulant Betreute Einzelwohnen unterstützt durch individuelle Beratung, Betreuung und Begleitung suchtkranke Menschen, in ihrer häuslichen und sozialräumlichen Umgebung
Wir beraten und unterstützen...
Ambulant Betreutes Einzelwohnen
Wer lange Jahre chronisch suchtkrank ist, leidet häufig unter Folge- oder Begleiterkrankungen und weist in der Regel Doppeldiagnosen auf. Auch aktuell abstinent lebende Personen, die davon bedroht sind, (wieder) von einer Suchterkrankung betroffen zu sein, können das Betreute Einzelwohnen in Anspruch nehmen. Es handelt sich hierbei um ein langfristiges Angebot von aufsuchender, nachgehender und begleitender Hilfe durch feste Bezugspersonen. Die betroffenen Menschen werden in ihrem gewohnten Lebensumfeld / ihrer eigenen Wohnung besucht und bei lebenspraktischen Fragen wie bspw. Haushaltsführung, Finanzen, Schriftverkehr, Behördentermine, Begleitung zum Arzt oder zur Klinik unterstützt und beraten.
Die Unterstützung unterscheidet dabei nicht, ob legale oder illegale Substanzen konsumiert wurden/werden, oder abhängig machende Verhaltensweisen, wie pathologisches Glücksspielen oder exzessiver Mediengebrauch, ausgeübt wurden/werden.
Eine Abstinenz oder abstinenzbezogene Betreuungsziele sind keine Voraussetzung für die Aufnahme in das Ambulant Betreute Einzelwohnen. Unsere Hilfen orientieren sich am persönlichen Bedarf und an der individuellen Situation der von uns betreuten Personen. Jedoch muss die Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Suchterkrankung vorhanden sein.
Gerne informieren wir ausführlich über die Aufnahme in das Betreute Einzelwohnen, beantworten Fragen und helfen bei der Beantragung einer Kostenzusage.
Hier können Sie sich für das Ambulant Betreute Einzelwohnen bewerben